So arbeiten wir
Grundsätze der Beratung
Unsere sonderpädagogische Beratung ist
- nachfrageorientiert
- bedarfsorientiert
- zielorientiert
- einzelfallbezogen
- auf Augenhöhe
Nur gemeinsam ist es möglich, ein für den jeweiligen Unterricht passendes Förderkonzept für eine Schülerin/einen Schüler zu entwickeln.
Inhalt, Ablauf und Dauer der Beratung hängen von der Fragestellung und den angestrebten Zielen ab.
Schritte im Beratungsprozess
1. Antrag auf Beratung
- Antrag kann von Lehrkräften aller Schularten oder den Eltern bzw. Sorgeberechtigten gestellt werden.
- Er wird über das auf der Homepage zu findende Antragsformular gestellt.
- Antrag wird an die Hunsrückschule Simmern (FBZ-Hauptstelle) als E-Mail, Fax oder per Post verschickt.
2. Bearbeitung des Antrages
- FBZ-Leitung der Hunsrückschule nimmt den Antrag entgegen; hält bei Bedarf Rücksprache mit Antragsteller.
- Antrag wird einer Beraterin / einem Berater zugeteilt.
3. Erstgespräch
- Die Beraterin / der Berater nimmt Kontakt zur Antragstellerin / zum Antragsteller auf.
- In einem Gespräch wird der Beratungsauftrag geklärt.
- Es finden Absprachen zu Vorgehen und Terminen statt.
4. Konkrete Beratung
- Zielformulierung
- Analyse der Situation durch Unterrichtshospitation, Einzelfalldiagnostik, Lehrergespräche, Elterngespräche etc.
- Erarbeitung konkreter Unterstützungsmaßnahmen (Förderplan)
- Kontaktaufnahme zu weiterführenden Institutionen
- ...
5. Abschluss der Beratung
- Erstellen eines Beratungsprotokolls
- Evaluation