So arbeiten wir
Grundsätze der Beratung
Unsere sonderpädagogische Beratung findet stets
- nachfrageorientiert,
- bedarfsorientiert,
- zielorientiert,
- einzelfallbezogen
- und auf Augenhöhe
statt.
Nur gemeinsam ist es möglich, ein für den jeweiligen Unterricht passendes Förderkonzept für eine Schülerin/einen Schüler zu entwickeln.
Die Art der Förderung und deren Dauer hängen von der Fragestellung und den angestrebten Zielen ab.
Schritte im Beratungsprozess
1. Antrag auf Beratung
- kann von Lehrkräften aller Schularten oder den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gestellt werden
- wird über das auf der Homepage zu findende Antragsformular gestellt
- geht immer bei der Hunsrückschule Simmern (FBZ-Hauptstelle) als Email, Fax oder per Post ein

2. Bearbeitung des Antrages
- Schulleitung der Hunsrückschule nimmt den Antrag entgegen, hält bei Bedarf Rücksprache
- der Antrag wird einem für die Anfrage kompetenten Berater zugeteilt

3. Erstgespräch
- Berater nimmt Kontakt zum Ratsuchenden auf
- Klärung des Beratungsauftrages
- Terminabsprache

4. Konkrete Beratung
- Zielformulierung
- Unterrichtshospitation, Einzelfalldiagnostik, Elterngespräch etc.
- Erarbeitung konkreter Unterstützungsmaßnahmen (Förderplan)
- Kontaktaufnahme zu weiterführenden Institutionen etc.
- Dauer und Umfang der Beratung kann variieren
- Dokumentation der Beratungsschritte und -ziele

5. Abschluss der Beratung
- erstellen eines Beratungsprotokolls
- Evaluation