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Herzlich Willkommen
Förder- und Beratungszentrum des Rhein-Hunsrück-Kreises

Unser Auftrag

„Mit der Beauftragung von Förderschulen als Förder- und Beratungszentren wird die sonderpädagogische Beratung und Unterstützung konzeptionell und organisatorisch neu ausgerichtet. Beratung und Unterstützung soll zu allen sonderpädagogischen Fragestellungen an allen Lernorten verfügbar sein, an denen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen lernen.

Die Beauftragung von Förder- und Beratungszentren ist geeignet, um qualitativ hochwertige sonderpädagogische Förderung an allen Lernorten sicherzustellen, an denen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen lernen.

Das Förder- und Beratungszentrum ist mit der Bündelung der sonderpädagogischen Fachkompetenz in sonderpädagogischen Netzwerken beauftragt. Damit wird sichergestellt, dass Fachwissen auch zu speziellen sonderpädagogischen Fragestellungen zum einen verfügbar ist, zum anderen nicht verloren geht und weiterentwickelt wird.“

(Ministerium für Bildung, 2016)

Das bedeutet konkret

Auf Antrag des Rhein-Hunsrück-Kreises wurde die Hunsrückschule Simmern (Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und sozial-emotionale Entwicklung) vom Ministerium für Bildung zum Schuljahr 2018/19 mit den Aufgaben eines Förder- und Beratungszentrums betraut.

Die Helene-Pagés-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) in Boppard sowie die Theodor-Heuss-Schule in Kastellaun (Schule mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung) ergänzen als Stammschulen für Förderung und Beratung das FBZ.

In Fragen der Sinnesbeeinträchtigungen (Förderschwerpunkte Sehen und Hören) erfolgt eine Kooperation mit der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte (Außenstelle an der Ellerbach-Schule in Bad Kreuznach) und der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige in Neuwied.

Die Angebote des Förder- und Beratungszentrums richten sich an alle Regel- und Schwerpunktschulen des Rhein-Hunsrück-Kreises sowie der Ortsgemeinden Rhens, Spay, Brey und Waldesch. Darüber hinaus können auch vorschulische Einrichtungen und Eltern das Beratungsangebot in Anspruch nehmen.

Erklärte Ziele sind:

  • die Erhöhung der Inklusionsrate durch sonderpädagogische Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung inklusiven Unterrichts und der individuellen Förderplanung für einzelne Schülerinnen und Schüler in den Regel- und Schwerpunktschulen
  • die Senkung der Förderquote durch nachfrage- und bedarfsorientierte, einzelfallbezogene und präventive Beratung, die der Entstehung von sonderpädagogischem Förderbedarf frühzeitig entgegenwirkt