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So arbeiten wir

Grundsätze der Beratung

Unsere sonderpädagogische Beratung ist

  • nachfrageorientiert
  • bedarfsorientiert
  • zielorientiert
  • einzelfallbezogen
  • auf Augenhöhe

Nur gemeinsam ist es möglich, ein für den jeweiligen Unterricht passendes Förderkonzept für eine Schülerin/einen Schüler zu entwickeln.

Inhalt, Ablauf und Dauer der Beratung hängen von der Fragestellung und den angestrebten Zielen ab.

Schritte im Beratungsprozess

1. Antrag auf Beratung

  • Antrag kann von Lehrkräften aller Schularten oder den Eltern bzw. Sorgeberechtigten gestellt werden.
  • Er wird über das auf der Homepage zu findende Antragsformular gestellt.
  • Antrag wird an die Hunsrückschule Simmern (FBZ-Hauptstelle) als E-Mail, Fax oder per Post verschickt.

2. Bearbeitung des Antrages

  • FBZ-Leitung der Hunsrückschule nimmt den Antrag entgegen; hält bei Bedarf Rücksprache mit Antragsteller.
  • Antrag wird einer Beraterin / einem Berater zugeteilt.

3. Erstgespräch

  • Die Beraterin / der Berater nimmt Kontakt zur Antragstellerin / zum Antragsteller auf.
  • In einem Gespräch wird der Beratungsauftrag geklärt.
  • Es finden Absprachen zu Vorgehen und Terminen statt.

4. Konkrete Beratung

  • Zielformulierung
  • Analyse der Situation durch Unterrichtshospitation, Einzelfalldiagnostik, Lehrergespräche, Elterngespräche etc.
  • Erarbeitung konkreter Unterstützungsmaßnahmen (Förderplan)
  • Kontaktaufnahme zu weiterführenden Institutionen
  • ...

5. Abschluss der Beratung

  • Erstellen eines Beratungsprotokolls
  • Evaluation